Das Careplay-Sozialkonzept entspricht dem Art. 76 und Art. 80 des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS) vom 29. September 2017. Ziel ist die Umsetzung einer ganzheitlichen Prävention, um Spieler:innen vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen. Primär sollen die Risiken einer Spielsucht frühzeitig erkannt und die damit verbundenen negativen Folgen auf sozialer, psychischer und materieller Ebene minimiert werden. Das Sozialkonzept ist damit Ausdruck der gesetzlichen Sorgfaltspflicht der Unternehmen mit dem Ziel, sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorzubeugen.
Die Projektleitung der Organisation Careplay liegt bei der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit.
Die Organisation setzt sich aus einer Steuergruppe und operativen Gremien zusammen. Die Steuergruppe, bestehend aus Vertreter:innen des obersten Kaders der Casinos, führt und kontrolliert die Umsetzung des Sozialkonzepts. Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit ist in diesem Gremium als externe Auftragnehmerin und Fachberaterin vertreten.
Externe Sucht- und Schuldenberatungsstellen werden in geeigneter Form miteinbezogen, um möglichst eine optimale Kombination von casinointernen Massnahmen und externer Suchtberatung zu erreichen.
Die Hochschule Luzern –Soziale Arbeit bietet folgende Dienstleistungen an: