Die Schweizer Casinos erweitern den Schutz der Spieler vor Spielsucht und exzessivem Spielen. Sie setzen ein staatliches Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein um, wonach Spielsperren
jeweils auch im anderen Land gelten. Das Abkommen trat am 7. Januar 2025 in Kraft.
Seit diesem Datum gelten sämtliche aktiven Spielsperren von Schweizer landbasierten und online Casinos auch in den Casinos Liechtensteins. Gleichzeitig sind Spielsperren, die in Liechtensteiner
Casinos ausgesprochen wurden, auch in den Schweizer Casinos seit genanntem Datum gültig.
Ergänzend wird darauf verwiesen, dass eine in der Schweiz ausgesprochene Spielsperre grundsätzlich für unbestimmte Zeit gültig ist und die betroffene Person neben den erwähnten Spielbankenspielen
auch von Online-Grossspielen (wie etwa Lotto, Euromillions, etc.) ausgeschlossen ist. Ein Antrag auf Aufhebung der Spielsperre muss an das Casino, welches die Spielsperre ausgelöst hat, gestellt
werden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen via Mail careplay@hslu.ch gerne zur Verfügung.